Spezielle Systeme für Gehörlose
Für Personen mit eingeschränktem Hörvermögen oder nichthörende Mitmenschen gibt es spezielle Systeme, die eine optische und haptische (durch Vibration) Wahrnehmung eines Rauch- oder CO-Alarms ermöglichen. Hierzu werden normale Rauch- und Kohlenmonoxyd Warnmelder per Funk mit einem oder mehreren Anzeigemodulen verbunden. Diese alarmieren die Bewohner dann in Form von Blitzlicht und Vibrationen. Auch die Verbindung zu bereits bestehenden Weck- und Anzeigegeräten ist möglich.
Ich biete Ihnen Lösungen an, welche im GKV-Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind. Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten die Kosten für die Ausstattung, die genaue Vorgehensweise muss in Absprache mit Ihrer Krankenkasse erfolgen. In der Regel muss Ihr Facharzt eine Verordnung ausstellen und anschließend erstelle ich einen Kostenvoranschlag zur Vorlage bei der Krankenkasse.