Warum Rauchmelder?
Der Gesetzgeber spricht im Amtsdeutsch offiziell von Rauchwarnmeldern, im Volksmund bekannt als Rauchmelder. Brandrauch stellt eine tückische Gefahr für Menschen dar, denn bereits 2-4 Atemzüge Brandrauch können tödlich sein. Die meisten tödlichen Verläufe finden im Schlaf statt, denn wenn der Mensch schläft, ist auch der Geruchssinn nicht aktiv. So werden wir im Schlaf vom Tod überrascht.
Ca. 90 % aller Brandopfer sterben nicht durch das Feuer selbst, sondern an den Folgen der Rauchgasvergiftung. Um die Zahl der Opfer einer solchen Rauchgasvergiftung zu senken, schreibt der Gesetzgeber die Montage von Rauchwarnmeldern in Wohnungen verbindlich vor. Hierbei ist es unerheblich, ob es sich um ein privat genutztes Einfamilienhaus, um eine vermietete Wohnung oder um eine Pension mit bis zu 12 Betten handelt. Alle Wohnungen oder Gebäude mit wohnungsähnlicher Nutzung müssen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden.
Bei uns in Nordrhein-Westfalen wird die gesetzliche Anforderung in der Landesbauordnung (BauO NRW) im §47 Absatz 3 beschrieben. Zusätzlich wird in der zugehörigen Anwendungsnorm DIN 14676 Teil 1 genau beschrieben, wie Rauchwarnmelder einzusetzen sind und wo diese zu montieren sind.
Als ausgebildeter Fachbetrieb beachten wir selbstverständlich die gesetzlichen Anforderungen und setzen diese in Ihrem Interesse und zu Ihrer Sicherheit um.
Im Falle eines Brandes haben Sie ca. 3 Minuten Zeit um Ihre Wohnung sicher zu verlassen. Es zählt jede Sekunde!
Ich stehe Ihnen für ein ausführliches Beratungsgespräch gerne zur Verfügung, bitte nutzen Sie das Kontaktformular.