Instandhaltung / Wartung
Neben der Ausstattung der Räume mit geeigneten Rauchwarnmeldern hat der Gesetzgeber in der DIN 14676 Teil 1 auch die regelmäßig wiederkehrende Wartung inkl. deren Dokumentation festgelegt. In der Regel wird eine Wartung der Geräte im 12-Monatsrhythmus durchgeführt und festgehalten.
Je nachdem, welche Geräte (Inspektionsverfahren "A", "B" oder "C") in den Wohnungen vorhanden sind, muss die Instandhaltung der Warngeräte entsprechend angepasst und durchgeführt werden. Wenn erforderlich, werden alle Nutzer des Hauses rechtzeitig über den Termin und die anstehenden Arbeiten individuell per Postkarte informiert.
Die Arbeiten werden in einem entsprechenden Wartungsbericht rechtssicher dokumentiert, welcher durch den Wohnungsnutzer gegengezeichnet wird. Nach Abschluss der Arbeiten erhalten Sie eine Datei mit den Berichten für Ihre Unterlagen.
Defekte Melder müssen umgehend instandgesetzt bzw. erneuert werden. Um weitere Fahrtkosten zu vermeiden, empfehle ich diese Arbeiten bereits im Rahmen der Wartung mit erledigen zu lassen. Hierfür habe ich immer Geräte dabei, um auch hier schnell und unkompliziert helfen zu können.
Ich kümmere mich um die jährliche Wartung Ihrer Rauchwarnmelder, so wie es gesetzlich gefordert ist.
Die dokumentierte Wartung der Rauchmelder. Festgelegt in der DIN 14676-1,durchgeführt von einer ausgebildeten Fachkraft für Rauchwarnmelder gemäß DIN 14676-2.